Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MARITIME TECHNIK
1. Vertragsgrundlagen
1.1. Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen, durch die die gesetzlichen Bestimmungen des Vertragsrechts der Bundesrepublik Deutschland ausgefüllt und ergänzt werden. Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich daher ausschließlich nach diesen Bedingungen und dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
1.2. Andere Bedingungen werden von uns nicht akzeptiert und sind ausgeschlossen, soweit sie unseren Bedingungen widersprechen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Sie sind an Ihren Auftrag zwei Wochen gebunden. Bis dahin teilen wir Ihnen verbindlich mit, ob wir diesen annehmen. Dies kann auch durch Ausführung der Leistung oder Lieferung erfolgen. Selbstverständlich werden wir Sie unverzüglich unterrichten, sofern feststehen sollte, dass wir Ihren Auftrag nicht annehmen können.
2.2. Sie können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung Rechte aus dem Vertrag an Dritte übertragen.
2.3. Werden gemäß Auftrag bestellte oder hergestellte an einen von Ihnen zu benennenden Ort versandt, geht die Gefahr auf Sie über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand aufgrund Ihres Wunsches verzögert, geht die Gefahr bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft auf Sie über. Falls nicht anders vereinbart, bestimmen Sie die geeigneten Transportmittel und Transportwege. Alle Kosten des Versandes und Transportes tragen Sie als Auftraggeber. Die von unserem Lager abgehenden Sendungen sind nur auf Ihr Verlangen und nur auf Ihren Namen und Ihre Rechnung zu versichern.
2.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir auch zu Teilleistungen berechtigt. Ist die Leistung in Teilmengen oder auf Abruf vereinbart, so können wir nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder gegen Bereitstellung der gesamten Lieferung den vereinbarten Preis verlangen, wenn Sie die Teile oder Teilmengen davon nicht vereinbarungsgemäß bezahlen oder abrufen.
2.5. Bei Nichtannahme der bestellten Ware berechnet der Verkäufer dem Käufer Euro 15,- zur teilweisen Deckung der entstehenden Bearbeitungs- und Versandkosten. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen mit offensichtlich ungültigen Daten nicht anzunehmen und für den entstandenen Aufwand eine Aufwandspauschale von Euro 10,- in Rechnung zu stellen.
3. Lieferung und Lieferverzug
3.1. Alle Liefertermine und Lieferfristen, die sowohl verbindlich als auch unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnend mit Ausnahme von nachfolgend Ziffer 2 mit Vertragsabschluss.
3.2. Bei Vertragsabschluss mittels Fernkommunikationsmitteln (z. B. Internet, E-mail), ohne einen persönlichen Kontakt mit uns, müssen wir nicht vor Ablauf der Ihnen zustehenden Widerrufsfrist, die zwei Wochen beträgt, liefern.
3.3. Sie können uns sechs Wochen nach Überschreiten eines verbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern zu liefern. Mit dem Zugang dieser Aufforderung kommen wir in Verzug. Haben Sie Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränk sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf höchstens 5% des vereinbarten Preises. Wollen Sie darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, müssen Sie nach Ablauf der Sechswochenfrist uns eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Haben Sie Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Preises. Sind Sie juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit grundsätzlich ausgeschlossen. Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsgrenzungen. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3.4. Werden ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Ihre Rechte bestimmen sich dann nach Ziffer 3 Satz 3 bis 5 dieser Geschäftsbedingungen.
3.5. Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Vertragsgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ändern die in Ziffer 1 bis 4 dieser Klausel genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen diese zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
3.6. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges, sei es in unserem Sortiment oder seitens unserer Zulieferanten, ,bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für zumutbar sind. Sofern wir oder unsere Zulieferanten zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Gegenstandes Zeichen oder Artikelnummer gebrauchen, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
3.7. Sollte die Verzögerung aufgrund einer späteren Änderung oder Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges beruhen, verschiebt sich der ursprüngliche bezeichnete Fertigstellungs- und Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn dieser ursprünglich als verbindlich vereinbart wurde.
3.8. Der Versand ins Ausland ist derzeit nach vorheriger Absprache (per Telefon, Fax oder Email) möglich.
3.9. Der Versand der über Internet bestellten Ware erfolgt auf Kosten des Käufers per Paketdienst. Für Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten werden, sofern nicht anders angegeben, innerhalb Deutschland folgende Pauschalen berechnet: Warenwert inkl. MwSt bis 375,00 = Euro 5,99 (inkl. MwSt.) Warenwert inkl. MwSt ab 375,00 = Euro 0,00 Bei Bestellungen per Nachnahme werden zusätzlich Euro 6,99 Nachnahmegebühr erhoben. Auf Wunsch und gegen Aufpreis ist auch der Versand per Express möglich.
3.10. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Ware Schäden an Verpackungen, hat er bei Abnahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen ( Transportschäden).
4. Rechnung, Zahlung
4.1. Beanstandungen der Rechnungen, auch der Rechnung über Teillieferungen oder Abschlagszahlungen haben schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen. Die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge bleibt hiervon unberührt.
4.2. Wir berechnen Ihnen zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer. Sollten für irgendwelche Teile Tauschpreise vereinbart werden, hat dies bereits bei der Auftragserteilung zu geschehen. Ist ein Kostenvoranschlag Grundlage des Auftrages, reicht die Bezugnahme hierauf. Zusätzlich geleistete Arbeiten sind gesonderten zu bezeichnen.
4.3. Im Übrigen sind Zahlungen bei Absendung des Auftragsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Versandmeldung oder Fertigstellung und Aushändigung der Rechnung zu leisten. Nachlässe oder Skonto werden nicht gewährt, es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Wollen Sie den Auftragsgegenstand bei uns abholen, sind Zahlungen in Bar oder per Bankeinzugsermächtigung zu leisten. Erfolgen Zahlungen mittels Überweisung oder einfachen Schecks, werden wir den Auftragsgegenstand erst herausgeben, wenn die Gutschrift der Zahlung verbindlich sichergestellt ist. Wird Versand vereinbart, werden wir den Auftragsgegenstand erst herausgeben, wenn die Gutschrift der Zahlung verbindlich sichergestellt ist. Wird Versand vereinbart, so werden der Rechnungsbetrag und die Kosten des Versandes grundsätzlich per Nachnahme eingezogen, es sei denn, wir haben bei Auftragserteilung ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.4. Jede Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese ist von uns anerkannt oder durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt worden. 5. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. 6. Für jede Mahnung berechnet der Verkäufer als Aufwandsentschädigung gestaffelt ab Euro 5,-.
5. Eigentumsvorbehalt
Soweit wir Teile liefern und/oder einbauen, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, bereits eingebaute Teile wieder zu demontieren, wobei Kaufgegenstände zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet werden. Auf Ihren Wunsch, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Ihrer Wahl ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Sie tragen sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir Ihnen höhere oder Sie uns niedrigere Kosten nachweisen.
5.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Sind Sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für unsere Forderungen gegen Sie aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von uns im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Ihr Verlangen sind wir zum Verzicht aus dem Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn Sie sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt haben und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Wenn der Gegenstand des Eigentumsvorbehaltes ein Fahrzeug ist, steht uns während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes zu.
5.2. Bei Ihrem Zahlungsverzug können wir vom Kaufvertrag zurücktreten. Haben wir darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nehmen wir den Kaufgegenstand wieder an uns, sind Sie und wir uns darüber einig, dass wir den gewöhnlichen Verkaufswert erstatten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Sie über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
5.3. Wenn unser Werk mangelhaft ist, können Sie nach § 635 BGB die Nacherfüllung verlangen. Weitere Ansprüche stehen Ihnen nur zu, wenn die Voraussetzungen von § 636 BGB gegeben sind. 4. Mängelansprüche verjähren nach der gesetzlichen Regelung des § 634a BGB. Nehmen Sie ein mangelhaftes Werk ab, gilt § 640 Abs. 2 BGB.
6. Mängelbeseitigung
Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt zwischen den Parteien als folgendes vereinbart:
6.1. Mängel sind uns unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Grundsätzlich werden alle gewährleistungspflichtigen Mängel auf unsere Kosten von uns beseitigt.
6.2. Wir tragen die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Lohn-, Material-, Fracht- und Abschleppkosten.
6.3. Wenn der Vertragsgegenstand infolge eines Mangels betriebsunfähig geworden ist und mehr als 50 km von unserem Betrieb entfernt liegen geblieben ist, kann die Mängelbeseitigung nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns in einer anderen Fachwerkstatt durchgeführt werden.
6.4. Wenn Ihnen diese vorheriger Vereinbarung nicht möglich war, bleiben Sie verpflichtet, uns unverzüglich unter Angabe der Adresse des beauftragten Betriebes nach dem Mangel zu unterrichten. Wenn bis aus diesen Gründen ohne vorherige Abstimmung mit uns die Mängelbeseitigung in einer anderen Fachwerkstatt in Auftrag gegeben worden ist, haben Sie in den Auftragsschein aufzunehmen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung handeln soll. Zu vermerken ist hierbei unbedingt, dass die ausgebauten Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Sie sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kosten für die Mängelbeseitigung so niedrig wie möglich gehalten werden.
6.5. Ansprüche bestehen nicht wegen eines Schadens , der dadurch entstanden ist, dass Sie einen Mangel nicht unverzüglich und schriftlich angezeigt und genau bezeichnet haben. Außerdem sind Ansprüche ausgeschlossen, wenn Sie den Vertragsgegenstand nicht unverzüglich nach Feststellung des Mangels uns zur Nacherfüllung zur Verfügung gestellt haben. Das gleiche gilt, wenn Sie uns im Falle des zwingenden Notfalles der Mängelbeseitigung nicht unverzüglich Namen und Anschrift der beauftragten Fachwerkstatt mitgeteilt haben, wenn Sie die vom Mangel betroffenen Teile uns nicht mehr zur Verfügung stellen können oder wenn diese verändert wurden und so einer Überprüfung nicht mehr zur Verfügung stehen.
6.6. Ansprüche bestehen nicht wegen eines Schadens, der auf Rennsporteinsätze oder Einsätzen mit Rennsportcharakter oder auf die Nichteinhaltung der vom Hersteller und/oder uns vorgeschriebenen Wartungsintervalle und – umfang zurückzuführen ist.
7. Haftung
7.1. Für Schäden und Verluste am Vertragsgegenstand für den ausdrücklich in Verwahrung genommenen zusätzlichen Inhalt des Fahrzeuges sowie Schäden aus etwaigen Probe- und Überführungsfahrten haften wir, soweit uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.
7.2. Bei einer Beschädigung des Vertragsgegenstandes sind wir zur kostenfreien Instandsetzung verpflichtet. Sollte diese nicht möglich sein oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein, ersetzen wir den Wiederbeschaffungswert berechnet vom Tage der Beschädigung ab, höchstens jedoch bis zu dem vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreis oder, falls es den Vertragsgegenstand gleichen Typs nicht mehr gibt, bis zu dem vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreis eines gleichwertigen Typs in serienmäßiger Ausstattung am Tage des Schadens. Bei Verlust des Vertragsgegenstandes oder Teilen davon gilt dasselbe.
7.3. Die Feststellung des Wiederbeschaffungswertes erfolgt durch einen vereidigten Sachverständigen, soweit keine anderweitige Einigung möglich ist. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes können Sie die Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder die Erstattung der Kosten eines Mietwagens für die Zeit in Anspruch nehmen, die erforderlich ist, um sich unverzüglich ein dem Auftragsgegenstand vergleichbares Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Darüber hinaus wird der Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht gewährt, es sei denn, wir, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen handelten vorsätzlich oder grob fahrlässig.
7.4. Etwaige Schäden oder Verluste sind uns unverzüglich anzuzeigen.
7.5. Für eventuelle Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
7.6. Technische Änderungen behalten wir uns vor.
8. Pfandrecht
Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unserem Besitz gelangten Gegenständen zu. Dieses Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Lieferungen geltend gemacht werden, sofern sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
9. Altteile
Aus Fahrzeugen ausgebaute Teile (Original- oder Altteile) sind von Ihnen innerhalb einer Frist von vier Wochen zu übernehmen. Für eine über diesen Zeitraum hinausgehende Lagerung übernehmen wir keine Gewähr.
10. Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus einem zwischen uns abgeschlossenen Vertragsverhältnis gilt als Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens, d. h. das Amtsgericht Lübeck.
11.Widerrufsbelehrung
11.1. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wiederrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: MARITIME TECHNIK, Heimstätten 8, 23558 Lübeck.
11.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Ein Widerufruf ist ausgeschlossen bei Waren, die nach Kundenspezifikation (Tuning-Software, PPC-Tuning-System, Tuning-Boxen) angefertigt werden. Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Waren, die schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. Audio- und Videoaufzeichnungen und Software, die auf Datenträgern versiegelt geliefert werden. Waren und Dienstleistungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit gar nicht zurückgegeben werden können als auch Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
Ende der Widerrufsbelehrung